Nutzungsvereinbarung

Version vom 29.1.2020

Nutzungsvereinbarung Gartengemeinschaft Taxham

Kurzbeschreibung des Gartens

Der Garten wird gemeinschaftlich als naturnaher Blumen-, Beeren-, Kräuter-, Obst- und Gemüsegarten gestaltet, wobei das Engagement auf Freiwilligkeit beruht und der geschaffene Ort Gemeingut bleibt und (teilweise) auch für andere zugänglich ist.

Unser Garten ist…

Vielfalt der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten, sowie der Sortenvielfalt unserer Kulturpflanzen

und offen für Gärtner und Gärtnerinnen unterschiedlicher Lebenswelten.

Oase über die wir uns freuen und dessen Ruhe, Duft und Naturerlebnis wir schätzen.

Treffpunkt für eine lebendige Nachbarschaft.

Grundsätze des Umgangs miteinander

Wichtig ist uns ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander. Mögliche Unstimmigkeiten oder Konflikte werden auf direkten Weg, persönlich besprochen.

Grundsätze eines naturnahen Gartens

Wir orientieren uns an den Grundsätzen eines naturnahen Gartens und verzichten auf den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln (inkl. aller Arten von Schneckengift), mineralischem Dünger und verwenden torffreie Erde. Mit dem Wasser wird sparsam umgegangen. Es werden keine invasiven Arten und keine Ausläufer bildende Pflanzen wie z.B. Bambus gepflanzt. (Ausnahme: als Topfpflanze). In erster Linie soll es sich um Nutzpflanzen handeln (Obst, Gemüse, Kräuter).

Abfälle
Der Garten ist frei von Müll zu halten. Eigener Müll inkl. Zigarettenkippen ist wieder mitzunehmen.

Bei den Abfällen wird auf Mülltrennung geachtet (z.b. Papier kommt in den nächstgelegenen Papiercontainer, leere Pflanzgefäße können beim Lieferinger Bauern abgegeben werden etc.)

Sicherheit

Wir achten auf Sicherheit, auch vorausdenkend für Kinder, die sich im Garten aufhalten. Stark giftige Pflanzen (Maiglöckchen, Fingerhut, etc.) dürfen nicht gepflanzt werden. Entlang des Zaunes werden keine bedornten/giftigen Pflanzen oder Bohnen gepflanzt. Die gemeinsamen Werkzeuge werden sorgfältig behandelt, nach Gebrauch gereinigt und sicher in der Gerätehütte gelagert. Der Aufenthalt im Garten unter den Bäumen ist bei starkem Wind verboten. Die Gemeinschaft ist bei Schäden und Unfällen schad- und klaglos zu halten, da die Gemeinschaft nicht für Schadensansprüche aufkommen kann.

Öffentlichkeit

Der Gemeinschaftsgarten ist und bleibt eine öffentliche Fläche. Durch die Beteiligung am Gemeinschaftsgartenprojekt werden keine Besitzansprüche am Garten erworben. Bei Anwesenheit von Gärtnerlnnen im Garten und mit deren Erlaubnis, ist BesucherInnen der Eintritt und das Verweilen im Gemeinschaftsgarten zu gewähren, mit Ausnahme ihrer tierischen Begleiter.

Umgebung des Gartens

Ein rücksichtsvoller Umgang mit den anderen Gärtnerlnnen, den Besucherinnen und Anrainerlnnen soll eine friedliche Gartenatmosphäre schaffen. Die Gemeinschaftsfläche steht allen Gärtnerlnnen und den Gästen des Gartens zur Verfügung – hier kann z. B. geplaudert, pausiert, Tee/Kaffee getrunken, Tipps und Tricks ausgetauscht werden. Während der Gartenbenutzung ist das Gartentor für BesucherInnen offenzuhalten. Der/die Letzte, der den Garten verlässt, sperrt die Gerätehütte und das Gartentor zu.

Werden Unregelmäßigkeiten bemerkt (z.B. wenn etwas defekt/kaputt ist) wird umgehend der Kommunikator verständigt. Ergänzend dazu gibt es eine Liste an der Pinnwand im Gartenhaus, worauf kaputte Gegenstände vermerkt werden.

Der Aufenthalt im Garten ist an das Salzburger Lärmschutzgesetz gebunden. Da viele Wohnhäuser an die Grünfläche anschließen, hat ein Aufenthalt im Garten in der Zeit von 21 bis 8 Uhr ruhig zu erfolgen.

In der Stadt Salzburg dürfen Gartengeräte mit Verbrennungs- oder Elektromotor (Rasenmäher) nur zu folgenden Zeiten verwendet werden: an Wochentagen von 8 bis 12 und 14 bis 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 12 Uhr.

Hunde

Grundsätzlich gilt, dass Hunde von Beetbetreuenden innerhalb des Gartens am Zaun kurz angeleint werden sollen. Freilaufen ist nicht gestattet. Allerdings dürfen sich Hunde, welche bereits den Gemeinschaftsgartenmitgliedern bekannt sind und die sich im Garten gesittet benehmen,  nach allgemeiner Zustimmung der Mitglieder auch frei bewegen. Die Hundehalterlnnen haben dafür zu sorgen, dass keine Verunreinigung des Gartens durch den Hund erfolgt. Externe Hunde dürfen nicht in den Garten.

Gartendienste

Die Gärtnerlnnen tragen gemeinsam Sorge für ihre Einzelbeete sowie für die Gemeinschaftsflächen und die Infrastruktur des Gartens und übernehmen deren Pflege. Die Gemeinschaftsarbeiten werden von allen Gärtnerlnnen nach ihren persönlichen Möglichkeiten zu den gemeinsam vereinbarten Terminen übernommen. GärtnerInnen, die sich an der Pflege und Betreuung der Allgemeinflächen bzw. an Allgemeinarbeiten nicht beteiligen, werden persönlich oder mittels Mail dazu aufgefordert und sollte keine Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten sein, so stehen dem/derjenigen auch die Früchte (Gemüse und Obst) auf den Allgemeinflächen nicht zur Verfügung.

Teilnahme an den Gartentreffen

Alle 1 – 2 Monate finden Gärtnerlnnentreffen statt. Die Teilnahme ist zwecks sozialem Miteinander, Gedankenaustausch und Förderung des Gemeinschaftssinnes wünschenswert. Wer nicht dabei ist, verzichtet auf die Mitentscheidung in den zu besprechenden Punkten.

Demokratische Entscheidungsfindung

Als Gartengruppe nutzen wir demokratische und gemeinschaftliche Entscheidungsformen. Alle Mitglieder, die einen Beitrag bezahlen und an Gartentreffen teilnehmen, haben volles Stimmrecht. Konflikte werden möglichst direkt gelöst und Sanktionen abgestuft in der Gruppe vereinbart.

Organisation der Gartengruppe

Die Gartengruppe ist ein loser Zusammenschluss ohne Rechtsform (z.B. Verein) von Gartenbegeisterten. Aus organisatorischen Gründen wird jährlich (1. Treffen im Jahr) ein Komitee bestehend aus Kassier, Schriftführer und Kommunikator sowie deren VertreterInnen gewählt.

Aufgaben:

Kassier: Verwaltung des Gartenbudgets, Einheben von Mitgliedbeiträgen und Bewirtschaftungs-kosten.

Schriftführer: Protokollierung der Gartentreffen (Protokolle sind bis spätestens 14 Tage nach Sitzung an Mitglieder zu verschicken), jährliche Anpassung der Nutzungsvereinbarung.

Kommunikator: Kommunikationsschnittstelle zwischen den GärtnerInnen (Information etc.), Warteliste für GarteninteressentInnen.

Aufnahme in die Gartengruppe und Vergabe Beete

Jeder Garteninteressierte aus dem näheren Umfeld des Garteneckerls (Maxglan/Taxham, fußläufig erreichbar) darf grundsätzlich in die Gartengruppe aufgenommen werden. Personen ohne eigenen Garten oder Balkon werden in der Warteliste der Interessenten vorgereiht.

Die Entscheidung über die Aufnahme von Garteninteressenten in die bestehende Gartengruppe wird gemeinschaftlich bei den Gartentreffen getroffen. Hierfür wird vom Kommunikator eine Warteliste geführt. Gibt es mehr Interessenten als verfügbare Flächen für Beete/Hochbeete wird anhand der Warteliste abgestimmt. Maximal gibt es pro Person/Familiengemeinschaft 2 Flachbeete und
1 Hochbeet (oder umgekehrt). Beete dürfen nicht eigenmächtig angelegt oder erweitert werden.

Bei gröberen Vergehen (Regelverstoß) ist ebenso ein Ausschluss von GärtnerInnen aus der Gartengruppe möglich. Die Entscheidung darüber wird gemeinschaftlich bei den Gartentreffen getroffen. Die ausgeschlossene Person hat keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung oder sonstige Rückerstattung.

Die Entscheidung über die Verortung von neuen Beeten/Hochbeeten und sonstigen Dingen (Hütte, Gemeinschaftsflächen etc.) wird gemeinschaftlich bei den Gartentreffen getroffen.

Weitergabe von Beeten während der vereinbarten Nutzungsdauer

Bei Brachliegen des Beetes  oder starker Verunkrautung wird nach zwei Monaten von den Gärtner-Innen nachgefragt, bei Nichtreaktion das Beet neu vergeben. Eine eigenständige Weitergabe des Beetes an Freunde oder Bekannte ist nicht möglich.

Gültigkeit der Nutzungsvereinbarung

Die Nutzungsvereinbarung gilt für ein Jahr und wird jährlich von den GärtnerInnen evaluiert und bei Bedarf angepasst/verändert bzw. werden Nutzungsvereinbarungen bei Nichtbearbeitung durch VertragspartnerInnen, starker Verunkrautung eines Beetes, nicht mehr neu abgeschlossen.

Mitgliedsbeitrag und Bewirtschaftungskosten

Jeder Beetbetreuende entrichtet einen jährlichen Mitgliedsbeitrag und darüber hinaus einen Beitrag für sein Beet (Bewirtschaftungskosten):

Grundmitgliedsbeitrag/Jahr:                      € 15.-

Bodenbeet (ca. 6 qm)/Jahr:                        € 15.-

Hochbeet (Standard)/Jahr:                         € 10.-

Fläche beim Gemeinschaftsbeet/Jahr:     € 5.-

(für Mitglieder ohne eigenem Beet)

Das daraus resultierende Budget wird ausschließlich für gemeinschaftliche Anschaffungen genutzt (z.B. Feste, Gartengeräte, Gemeinschaftspflanzen, Erde, externe Arbeiten). Die Entscheidung darüber, was angeschafft wird, wird von den GärtnerInnen bei den regelmäßigen Gartentreffen beschlossen.

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